DAT- und BAFA-Gutachten für gebrauchte Elektroautos
Die Innovationsprämie wird bis Ende 2025 verlängert. Reine E-Autos bekommen eine Förderung von bis zu 9.000 Euro. Plug-in-Hybride erhalten eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Entscheidend für die Frage, wieviel Geld man vom Staat bekommt (egal ob gekauft oder geleast), ist allein das Datum der Zulassung.
Auch gebrauchte E-Autos (5.000 Euro) und Plug-in-Hybride (3.750 Euro) werden bezuschusst, sofern bei einem vorangegangenen Kauf kein Umweltbonus ausgezahlt wurde. Hier kommt dann jeweils noch der einfache Herstellerbonus dazu.
Möchte man die Förderprämie für ein gebrauchtes, elektrifiziertes Fahrzeug (sowohl reine E-Autos als auch Plug-in-Hybride) beantragen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu zählt:
Nachweis der Laufleistung und des Fahrzeugalters
Ehemaliger Listenneupreis (Brutto) des zu fördernden Fahrzeugs
Für den Nachweis des ehemaligen Listenneupreises ist ein DAT-Gutachten zugelassen. Die DAT-Urkunde ist ein offizielles Dokument und kann nur von einem DAT Expert Partner erstellt werden.
Als DAT Expert Partner erstellen wir eine DAT-Urkunde mit Eintragung des Pkw-Alters und des Kilometerstands. Über die DAT-VIN-Abfrage wird das Fahrzeug identifiziert und der ehemalige Listenneupreis abgefragt. Das SilverDAT 3 Expert Partner System übernimmt diese DAT-VIN-Abfrage in das DAT-Gutachten, das auf Wunsch ausgedruckt oder direkt als PDF verschickt werden kann.